AGB & Mietbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Geltung und Bedienung

Diese AGB sind verbindlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen.

Abweichende Kundenbedingungen bedürfen schriftlicher Zustimmung.

Unsere Angebote bleiben freibleibend und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters, Firma SpringKind Gbr. Wirksam. (Inhaber Marvin Gröger und Jesse Assanoh)

Mietgegenstände

Als Mietgegenstände (Mietobjekte) gelten Hüpfburgen und Zubehör.

Selbstabholung und Rückgabe

1. Der Mieter ist für die selbstständige Abholung, Rückgabe und Betreuung der Mietobjekte verantwortlich.

2. Bei Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.

3. Die Mietobjekte müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeholt und zurückgegeben werden. Der Vermieter wartet nicht und behält sich bei verspäteter Abholung das Recht vor, 100% der Mietsumme einzubehalten und die Ausgabe zu verweigern.

4. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, und der Mieter haftet für alle weiteren entstehenden Schäden.

5. Etwaige Beschädigungen der Mietobjekte müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden; eigenständige Reparaturen sind untersagt.

6. Die Mietobjekte sind sauber, unversehrt und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben.

7. Vor dem Zusammenlegen und Verpacken müssen die Mietobjekte auf Verschmutzungen und Feuchtigkeit überprüft werden. Bei Missachtung wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 50€ berechnet. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko.

Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung

1. Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr, und der Mieter haftet für sämtliche Schäden von der Übergabe bis zur Rückgabe, inklusive Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl.

2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietobjekte und empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

3. Für verschmutzte und nasse Mietobjekte wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 50€ berechnet.

4. Der Mieter muss die Mietobjekte während der gesamten Mietdauer sorgfältig aufbewahren und während des Betriebs beaufsichtigen.

5. Eine Weitervermietung oder Verleih an Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet.

6. Der Mieter hat die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und muss für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person ab 18 Jahren sorgen.

7. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit liegt vor.

8. Die Mietobjekte bleiben Eigentum des Vermieters.

Sicherheit und Instruktionen:

Der Mieter bestätigt hiermit, dass er eine vollständige Einweisung in den sicheren Betrieb und die Verwendung der gemieteten Hüpfburg erhalten hat. Der Mieter verpflichtet sich, alle Sicherheitsanweisungen genau zu befolgen und sicherzustellen, dass alle Benutzer der Hüpfburg ebenfalls instruiert werden und diese Anweisungen befolgen.

Aufsichtspflicht:

Der Mieter erkennt an, dass er während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für die Hüpfburg und deren Nutzung trägt. Der Mieter verpflichtet sich, zu jeder Zeit eine aufsichtspflichtige Person bereitzustellen, um die Sicherheit aller Benutzer zu gewährleisten.

Haftungsbeschränkung:

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, Springkind GbR von allen Haftungsansprüchen, Schäden, Verlusten, Klagen, Forderungen oder Ausgaben jeder Art freizustellen und zu entlasten, die sich aus der Nutzung der Hüpfburg ergeben, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Springkind GbR zurückzuführen.

Ausrüstungsversagen:

Im Falle eines Versagens der Hüpfburg oder der damit verbundenen Ausrüstung verpflichtet sich der Mieter, sofort alle Nutzungsaktivitäten zu beenden und Spingkind GbR unverzüglich zu informieren. Der Mieter übernimmt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass alle Benutzer sicher aus der Hüpfburg evakuiert werden.

Anerkennung des Risikos:

Der Mieter erkennt an, dass die Nutzung einer Hüpfburg mit gewissen Risiken verbunden ist und erklärt sich bereit, diese Risiken zu übernehmen. Der Mieter bestätigt, dass er die Möglichkeit hatte, Fragen zur Nutzung der Hüpfburg und zu diesem Vertrag zu stellen und dass alle Fragen zu seiner Zufriedenheit beantwortet wurden.

Betriebsvoraussetzungen

1. Für aufblasbare Mietobjekte (z.B. Hüpfburgen) ist eine ebene, gereinigte Fläche wie Gras oder Pflastersteine (keine Schotter- oder Splittplätze) erforderlich.

2. Bei starkem Wind, Regen, Schnee oder Gewitter muss der Mieter die Mietobjekte unverzüglich sperren und die Luft ablassen (z.B. bei Hüpfburgen). Anschließend müssen die Mietobjekte trocken aufbewahrt werden.

3. Die Benutzung der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich ohne Schuhe, und das Mitbringen von Speisen, Getränken und spitzen Gegenständen ist untersagt.

Rücktritt vom Vertrag

1. Bei wetterbedingter Stornierung (Regen, Gewitter, Sturm) kann der Mieter am Tag der Abholung bzw. Lieferung bis 8.00 Uhr kostenfrei stornieren (nur am ersten Tag bei Mehrtagesmieten).

2. Bei Sturm (ab 29 km/h Windstärke) und/oder Regen darf aus Sicherheitsgründen keine Hüpfburg betrieben werden, und der Vermieter behält sich das Recht vor, Buchungen kurzfristig zu stornieren.

3. Bei höherer Gewalt oder ungewöhnlichen Ereignissen (z.B. tragische Unglücksfälle im Betrieb des Vermieters, Verkehrsunfall, Todesfall, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen) entstehen dem Mieter keine Schadenersatzansprüche.

Bezahlung

1. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in Bar bei Anlieferung/Abholung.

2. Alle Preise sind Endpreise, da der Vermieter als Kleinunternehmer i.S. §19 Abs.1 keine Umsatzsteuer ausweist.

3. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen und Mahngebühren an.

4. Die Preise verstehen sich ohne Betreuung.

Allgemeine Bestimmungen

1. Die Beschaffung erforderlicher Genehmigungen (z.B. für das Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen obliegt dem Mieter.

2. Die Nichtigkeit einzelner Vertragspunkte hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

3. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist die Freie Hansestadt Bremen.